Was macht ein gutes Arbeitszeugnis aus?
Positive Arbeitszeugnisse können den Wiedereinstieg in den Job oder den Wechsel in einen anderen Beruf deutlich erleichtern. Grundsätzlich hat jeder Arbeitnehmer (auch Praktikanten und Auszubildende) Anspruch auf ein solches Arbeitszeugnis. Auch wenn durch einen Aufhebungsvertrag bestätigt wird, dass sämtliche wechselseitigen Ansprüche von Arbeitgeber und Arbeitnehmer erloschen sind, kann der Arbeitnehmer auf die Erstellung eines Arbeitszeugnisses bestehen.
Was viele nicht wissen: Neben dem Inhalt ist auch die Sprache des Arbeitszeugnisses von großer Bedeutung. Es gibt eine Art Geheimsprache, mit der Firmenchefs ausdrücken, ob sie mit dem Mitarbeiter zufrieden waren oder eher nicht. Wir liefern Ihnen einen guten Überblick und erklären, was in einem guten Arbeitszeugnis nicht fehlen darf.
Inhalt des Arbeitszeugnisses
Arbeitszeugnisse werden heutzutage immer wichtiger. Neben genauen Angaben zur jeweiligen Person (also zum Arbeitsnehmer) sollte ein qualitativ hochwertiges Arbeitszeugnis auf jeden Fall auch die Art und Dauer der Beschäftigung beinhalten. Natürlich gehören auch Angaben zum Verhalten des Arbeitnehmers und zu dessen Leistung in ein Arbeitszeugnis. Schließlich möchten zukünftige Arbeitgeber so viel wie möglich über die potenziellen Mitarbeiter erfahren.
Der Arbeitgeber, der ein Zeugnis ausstellt, muss grundsätzlich die Wahrheit sagen. Um dem Mitarbeiter keine Hindernisse in der Arbeitswelt in den Weg zu legen, muss der Arbeitgeber sich jedoch wohlwollend - also positiv - ausdrücken. Aus diesem Grund besteht eine Art Geheimsprache zwischen Firmenchefs. Die Qualität der Arbeit, der Arbeitserfolg, Arbeitstempo und viele andere Punkte werden in positivem Sinne erläutert - es gibt jedoch gravierende Unterschiede, welche wir hier aufzeigen möchten: War der Arbeitgeber mit den Leistungen seines Arbeitnehmers sehr zufrieden, so wird er im Arbeitszeugnis vermerken, dass dieser "stets zu unserer vollsten Zufriedenheit" gearbeitet hat. Bei nur durchschnittlicher Leistung steht immerhin noch ein "zu unserer vollen Zufriedenheit" im Arbeitszeugnis. Sollte man jedoch eine mangelhafte Leistung an den Tag gelegt haben, so wird der Arbeitgeber ins Zeugnis schreiben, dass man sich immer bemüht hat, jede Arbeit zur Zufriedenheit des Arbeitgebers zu erledigen, oder dass man die Aufgaben mit großem Interesse und viel Fleiß durchgeführt hat. Wie Sie sehen können auch positive Formulierungen Negatives bedeuten!
Natürlich dar auch eine Verhaltensbeurteilung des Arbeitnehmers nicht fehlen. Auch hier unterscheiden die Firmenchefs genau: "Stets vorbildliche". Mitarbeiter stehen auf jeden Fall besser dar als Arbeitnehmer, die "stets einwandfrei" oder "ohne Tadel" gearbeitet haben. Sollte in Ihrem Arbeitszeugnis stehen, dass es "zu keiner Klage Anlass gab", dann war die Führung mangelhaft. Besonders beliebt sind codierte Aussagen in Arbeitszeugnissen. Diese können Aufschluss darüber geben, ob es sich beim Mitarbeiter um einen sogenannten Ja-Sager oder ähnliches gehandelt hat.